Einbürgerung in China: Was Gründer aus Deutschland in Luzhou (Sichuan) wissen müssen
Chinesische Staatsbürgerschaft: Ein schmaler Grat für Deutschland-Unternehmer in Luzhou Wer als deutscher Gründer in China Wurzeln schlägt – vielleicht eine Fabrik in Luzhou betreibt, einen Weinimport in Sichuan aufbaut oder ein Tech-Joint-Venture in Chengdu steuert – denkt irgendwann über den nächsten logischen Schritt nach: die chinesische Staatsbürgerschaft. Kein Visum mehr, keine Aufenthaltserlaubnis-Verlängerung, volle unternehmerische Bewegungsfreiheit. Klingt verlockend. Die Realität sieht anders aus. Chinas Staatsangehörigkeitsrecht (国籍法) kennt keinen Investoren-Pass, keine „Golden Visa“ und keine schnelle Einbürgerung nach paar Jahren Aufenthalt. Artikel 7 und 8 des Gesetzes nennen drei eng gefasste Gründe: nahe Verwandte mit chinesischer Staatsbürgerschaft, dauerhafter Wohnsitz in China oder „andere legitime Gründe“. Letzterer ist der Punkt, an dem die meisten Anträge scheitern – weil „legitim“ behördlich extrem restriktiv ausgelegt wird. ...