Mitarbeiterkündigung in Peking: Was deutsche Gründer wirklich wissen müssen
Kündigung in Peking: Warum „Einfach mal machen“ teuer wird München, September 2026. Ein Anruf aus Peking erreicht den Schreibtisch eines deutschen Gründers: Der lokale General Manager soll gehen. Die Zahlungsbereitschaft für eine Abfindung ist da, aber das „Wie“ fehlt. Genau hier beginnt das Problem. Chinesisches Arbeitsrecht – genauer: das Labor Contract Law (劳动合同法) – kennt keine „at-will employment“. Wer in Peking jemanden trennt, braucht einen gesetzlichen Grund, ein sauberes Verfahren und vor allem: lokale Beweisführung. Ohne chinesischen Anwalt an der Seite wird aus der Trennung schnell ein Arbeitsgerichtsverfahren vor dem Beijing Haidian District People’s Court (北京市海淀区人民法院) – und die sind für Arbeitgeber oft teurer als die ursprünglich geplante Abfindung. ...