Unterschriftszeugnis in Guiyang – Wie deutsche Gründer nicht im Nebel landen
Warum ein Unterschriftszeugnis in Guiyang für deutsche Gründer schnell zur Stolperfalle wird Stellen Sie sich vor: Sie sitzen in einer Büroetage in Guiyang — vielleicht im neuen Co-Working-Space am Guiyang High-Tech Industrial Development Zone — und haben gerade einen Joint-Venture-Vertrag mit einem lokalen Partner unterzeichnet. Der chinesische Geschäftspartner sagt: „Kein Problem, ich kümmere mich um die notarielle Beglaubigung.“ Drei Tage später erfahren Sie, dass der Vertrag nicht bei der Industrie- und Handelskammer (AIC) registriert werden kann — weil das Unterschriftszeugnis (auch Signature Witnessing genannt) nicht von einer anerkannten Stelle stammt. Keine Panik? Doch — denn ohne dieses Zeugnis ist Ihre Vollmacht für Bankkonten, Firmenregistrierung oder IP-Anmeldung in vielen Fällen nicht verwertbar. ...