Kündigung in Peking: Was deutsche Gründer vorher wissen müssen
Warum „einfach kündigen“ in Peking fast immer falsch läuft Stell dir vor: Du betreibst eine kleine, aber wachsende Tochtergesellschaft in Beijing – vielleicht ein Tech-Startup mit fünf Mitarbeitern, alle chinesisch, alle mit lokalen Arbeitsverträgen. Ein Teammitglied verletzt wiederholt interne Richtlinien. Du denkst: „Okay, das geht nicht mehr – wir kündigen.“ Und dann passiert’s: Der Kollege reicht Klage beim Bezirksarbeitsgericht ein. Nicht weil er unbedingt weiterarbeiten will – sondern weil die Kündigung formal fehlerhaft war. Und plötzlich stehst du vor einer Schadensersatzforderung von sechs Monatsgehältern – plus Gerichtskosten, Zeitverlust, Reputationsschaden. ...