Agenturverträge in Laibin, Guangxi: Was deutsche Gründer wissen müssen
Agenturverträge in Laibin: Warum „Standardvorlagen“ teuer werden können Mitte 2024 saß ich mit einem Gründer aus München in einem Videocall. Sein Startup – ein SaaS-Tool für Logistikoptimierung – wollte über einen lokalen Partner in Laibin, Guangxi, den südchinesischen Markt aufrollen. Der Partner legte einen „Standard-Agenturvertrag“ vor, dreisprachig (Deutsch, Englisch, Chinesisch), 12 Seiten, sah sauber aus. Unser Kunde wollte unterschreiben, „damit es endlich losgeht“. Zwei Wochen später lag der Entwurf auf meinem Schreibtisch. Was wir fanden: Keine klare Definition des „Gebiets“ (Laibin? Ganz Guangxi? Südchina?), keine Regelung zu Sub-Agenten, eine Kündigungsfrist, die nur für den deutschen Prinzipal galt, und eine Gerichtsstandsklausel, die exklusiv das Volksgericht Laibin vorsah – ohne Schiedsgerichtsbarkeit, ohne Sprache, ohne anwendbares Recht. Kurz: Ein klassischer Fall von „Copy-Paste-Juristik“, der im Streitfall den deutschen Unternehmer schutzlos stellt. ...