Franchise in Fangchenggang: Was deutsche Gründer vor dem Unterschreiben prüfen müssen
Franchise in Fangchenggang: Der Teufel steckt im Kleingedruckten Vor ein paar Wochen saß ich mit einem deutschen Unternehmer in einem kleinen Büro in Fangchenggang, direkt am Beibu-Golf. Er hatte sich in ein Konzept für asiatische Street-Food-Ketten verliebt – niedrige Eintrittsgebühr, bekannter Markenname, „erprobtes System“. Der Vertrag lag auf Chinesisch vor, die englische Übersetzung war, freundlich gesagt, kreativ. Klausel 7.3 regelte die „Exklusivität“ so vage, dass der Franchisegeber am selben Tag einen zweiten Standort zwei Kilometer weiter eröffnen konnte. Klausel 12 zur Kündigung ließ ihm 30 Tage, aber dem Franchisegeber nur 7. Und die Markenrechte? Lagen bei einer Holding auf den Cayman Islands, nicht beim chinesischen Vertragspartner. ...