Vertragsauflösung in Zhenjiang: Was deutsche Gründer wissen müssen
Warum Vertragsauflösung in China kein Spaziergang ist Sie sitzen in Berlin, München oder Hamburg und starren auf einen Vertrag, der in Zhenjiang (江苏镇江) unterschrieben wurde. Der chinesische Partner liefert nicht, die Qualität stimmt nicht, oder die Marktlage hat sich gedreht. Jetzt wollen Sie raus. Klingt einfach: Kündigung schreiben, fertig. Die Realität in Jiangsu sieht oft anders aus. Chinesisches Vertragsrecht (Vertragsrecht der VR China) klingt auf dem Papier klar: Einseitige Kündigung bei schwerer Vertragsverletzung, einvernehmliche Aufhebung, gerichtliche Auflösung. Aber die Teufel stecken im Detail – und in der Durchsetzung. Ein deutsches Urteil hilft Ihnen in Zhenjiang wenig, wenn der Vertrag chinesisches Recht und chinesische Gerichtsbarkeit vorsieht. Genau hier hakt es bei vielen deutschen Gründern: Sie unterschätzen, wie sehr lokale Verfahrensregeln, Beweislastumkehrungen und die Praxis der Gerichte in Jiangsu den Ausgang bestimmen. ...